Feuerwehr Oberseetal

Unser Einsatz für Ihre Sicherheit

Gesetze/Richtlinien

Feuerwehrpflicht

Das Feuerwehrwesen ist im Gesetz über den Feuerschutz vom 5.11.1957 verankert. Darin ist unter anderem auch die Feuerwehrpflicht geregelt. So sind alle Frauen und Männer nach vollendetem 20. bis zum 50. Altersjahr feuerwehrdienstpflichtig. Einwohner die nicht Feuerwehrdienst leisten, müssen eine Ersatzabgabe (Feuerwehrsteuer) bezahlen.

Feuerwehrpflichtig sind alle Frauen und Männer zwischen dem 20. und 50. Altersjahr

Für die drei Gemeinden Ballwil, Eschenbach und Inwil wurde ein Feuerwehrreglement über die Zusammenarbeit erstellt.

Brandschutz-Richtlinien

Feuerwehr-Reglement